Da der Antrag auf Fahrerlaubnis frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden kann, sollte auch nicht unbedingt vorher mit der Ausbildung begonnen werden.
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild
- eine Teilnahmebescheinigung über "Erste Hilfe"
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten ab Fahrerlaubnisklasse C1
- ärztliches Gutachten ab Fahrerlaubnisklasse C1
Für die Teilnahme an Begleiteten Fahren ab 17 zusätzlich:
- Anlage 1 und Anlage 2 BF17
- Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
- Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
- Kopien der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter (Vorder- und Rückseite)
Der Gesetzgeber setzt die Selbstlernverpflichtung zur Vorbereitung auf die Fahrerkarriere voraus.
Sprachkompetenz der Bereiche B2 oder C1 sind nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich für eine erfolgreiche Fahrausbildung. Zwar kann die theoretische Prüfung auf anerkannten Fremdsprachen absolviert werden, aber spätestens bei der praktischen Prüfung fällt ein Fahrschüler sofort durch, wenn er z.B. die Fragen zur Abfahrtkontrolle nicht beantworten kann. Dolmetscher sind sowohl bei der theoretischen und praktischen Prüfung nicht gestattet.
Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis werden immer zwölf Grundunterrichte benötigt, bei einer Erweiterung von z.B. Klasse A1 auf Klasse B benötigt man dann nur noch sechs Grundunterrichte. Für Mofa werden ebenfalls sechs Grundunterrichte oder auch klassenspezifische Klasse A Unterrichte benötigt.
Dann benötigt man noch den klassenspezifischen Zusatzunterricht:
- Klasse AM zwei Zusatzunterrichte
- Klasse A1, A2 und A vier Zusatzunterrichte
- Klasse B zwei Zusatzunterrichte (Thema 13 und 14)
- Klasse C1 sechs Zusatzunterrichte
- Klasse C zehn Zusatzunterrichte
- Klasse CE vier Zusatzunterrichte
- Klasse T sechs Zusatzunterrichte
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt im Wesentlichen vom Talent des Einzelnen und dem Verständnis für unser Straßenverkehrssystem ab.
Wenn alle erforderlichen Unterrichte besucht worden sind, der Antrag auf Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde genehmigt wurde, die FahrApp bei annähernd 100% Prüfungsreife ist und der Prüfungstermin nicht früher als drei Monate vor Erreichen des Mindestalters liegt.
Wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde, die Fahrausbildung incl. aller erforderlichen Sonderfahrten abgeschlossen ist, der Prüfungstermin nicht früher als ein Monat vor Erreichen des Mindestalters liegt und das Schülerkonto spätestens vor Beginn der Prüfung ausgeglichen ist.
Nein, spätestens vor Beginn der praktischen Prüfung muss das Schülerkonto ausgeglichen sein.
Ja. Mit BF17 kann man auch einen Antrag auf Anhängerführerschein stellen.
Ja. Vor Fahrtantritt gibt es eine Sicherheitsprüfung am Kraftfahrzeug.
Früher gab es nach der dritten nicht bestandenen Prüfung eine Sperre von drei Monaten. So etwas gibt es seit vielen Jahren nicht mehr.
Ja. Ohne gültigen Ausweis wird es keine Möglichkeit geben, eine theoretische oder praktische Prüfung zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollte der Ausweis schon während der Fahrstunden immer dabei sein.