Übersicht Ausbildung

Fahrerlaubnisklassen


  • AM
  • A1
  • A2
  • A
  • B (BF17)
  • BE
  • B96
  • B196 (berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1)
  • B197 (Automatikregelung)
  • C1, C1E
  • C, CE
  • L
  • T

Mofa bilden wir natürlich auch aus.


Hier gibt es dann noch eine genauere Erläuterung zu den Fahrerlaubnisklassen


Ausbildungsablauf Theorie & Praxis


Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

Weiterhin setzt der Gesetzgeber die Selbstlernverpflichtung zur Vorbereitung auf die Fahrerkarriere voraus.

Sprachkompetenz der Bereiche B2 oder C1 sind nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich für eine erfolgreiche Fahrausbildung.




Der theoretische Grundstoff (nach dem Rahmenplan der Fahrschülerausbildungsordnung) setzt sich aus folgenden Themen zusammen:



1. Persönliche Voraussetzungen

2. Risikofaktor Mensch

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten

8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

10. Ruhender Verkehr

11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verkehrsverstößen

12. Lebenslanges Lernen


Klassenspezifischer Zusatzstoff Klasse B:

13. Technik

14. Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen


Für die theoretische Prüfung müssen (bei Ersterwerb) die vorgeschriebenen Theoriethemen 1-12 sowie die vorgeschriebenen klassenspezifischen Unterrichte zwingend besucht sein und der Lernstatus in der FahrApp ca. 100% beantragen, sonst kann der Bewerber von der Prüfung ausgeschlossen werden.





Praktischer Unterricht



Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. So können Sie jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Übungsstunden ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Eine Übersicht über die zu absolvierenden Sonderfahrten finden Sie in nachfolgender Tabelle.


Weiterhin gibt es die Möglichkeit des Stufenaufstiegs ohne theoretische Ausbildung und Prüfung - lediglich mit einer praktischen Prüfung. Die Bedingungen dafür ist ein Vorbesitz eines Motorradführerscheines A1 oder A2 und der Bewerber nur den Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse beantragt.



Zur praktischen Prüfung zugelassen werden nur Fahrschüler, deren Schüler-Konto ausgeglichen sind. Wird die Fahrschule um die Reservierung eines theoretischen oder praktischen Prüfungsplatzes gebeten, trägt der Fahrschüler in jedem Fall die Kosten (auch wenn ein Ausschluss wg. des nicht Erreichens des geforderten theoretischen Lernstatus von 100% erfolgt oder das Schülerkonto vor Beginn der praktischen Prüfung nicht ausgeglichen ist).


 


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